Ihr Vertragspartner ist die Firma Motorbootvermietung-Hecker die ihnen auch das Boot aushändigt. Die nachfolgenden Vermietungsbedingungen werden daher (soweit wirksam vereinbart) mit
Vertragsabschluss über die Buchung eines Bootes Inhalt des zwischen den beiden Vertragspartnern (nachfolgend Mieter und Vermieter) Abgeschlossenen Mietvertrages.
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!
1. VERTRAGSGEGENSTAND
Der Mieter mietet das Boot als Selbstfahrer für maximal so viele Personen, wie es laut Bootszeugnis zugelassen ist. Der Mietpreis beinhaltet die Nutzung des Bootes sowie die damit verbundene
Einrichtung und Zubehör, Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution sowie unbegrenzte Betriebsstunden des Motors.
Darüber hinaus anfallende Kosten, wie z.B. Gebühren oder Aufwendungen für Betriebsstoffe, die für die Durchführung der geplanten Reise erforderlich sind, gehen zu Lasten des Mieters.
Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet.
2.BUCHUNG, ZAHLUNG DES RESTBETRAGES, STORNIERUNG
Buchungen sind nur nach schriftlicher Buchungsbestätigung durch den Vermieter per E-Mail, per Post oder online übermittelter Buchungsbestätigung verbindlich, sowie die Anzahlung in Höhe von 30 %
vorliegt.
Die Restzahlung ist ohne Erinnerung spätestens 28 Tage vor Charterbeginn zu überweisen.
Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Bootstour ohne Angabe von Gründen von dem Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.Im Falle des Rücktrittes berechnet der Vermieter folgende
Stornierungskosten:
-Rücktritt nach erfolgter Reservierungsbestätigung 30%
– Rücktritt bis zu 26 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 60 %
– Rücktritt bis zu 15 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 80 %
– Nichtantritt der Vermietung 100 %
Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
3.EIGNUNG, ÜBERNAHME UND FÜHRUNG DES BOOTES
Der Schiffsführer muss volljährig sein und ist für seine Mannschaft und das ihm anvertraute Material verantwortlich. Motorbootvermietung-Hecker, vertreten durch den Übergebenden, behält sich das
Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn der Schiffsführer seiner Ansicht nach diese Verantwortung nicht übernehmen kann.
Der Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) der Übernahme des Bootes ist mit dem Vermieter abzusprechen. Der Schiffsführer übernimmt das Boot nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten (Kaution,
Überprüfung des Inventars, Funktionsprüfung und ausführlicher Einweisung).
Der festgelegte Schiffsführer muss im Besitz eines für das jeweilige Revier gültigen amtlichen Sportbootsführerscheins sein und ist für die Einhaltung aller Vorschriften voll verantwortlich.
4. Unverfügbarkeit
Wenn der Vermieter nicht im Stande ist, wegen unvorhergesehener Ereignisse, Ihnen das Boot zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie die gezahlte Mietsumme zurück. Der Vermieter ist nicht
verantwortlich für Schifffahrt, Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hochwasser/Niedrigwasser/Streik oder Ähnliches.
4. Haftung des Vermieters
Das Boot ist Haftpflicht- und Vollkasko versichert mit je einer Selbstbeteiligung von 1000,00 € durch den Mieter. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu
benutzen. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust des selbigen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide
gesamtschuldnerisch. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen.
Keine Reklamation kann gegen den Vermieter formuliert werden, wenn das Schiff weniger als 24 Stunden unbeweglich bleibt. Eine Panne zu Lasten des Mieters gibt kein Recht auf Entschädigung für
den Verlust der Schiffsbenutzung. Der Vermieter reserviert sich das Recht, die Selbstbeteiligungssumme einzubehalten, um die eventuellen Kosten einer Reparatur des Schiffes zu decken. Der
Genussverlust folgend einer Havarie oder Unfall, der während der Vermietung vorfällt, kann weder der Grund einer Zurückzahlung noch einer Teilzahlung von der Summe dieser Vermietung sein,
welches auch die Ursache war.Der Vermieter und seine Begleiter benutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen die Firma Motorbootvermietung-Hecker aus
Schäden, die dem Mieter und seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des weiteren ist jegliche Haftung für den
Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters und der übrigen Teilnehmer ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und der Anzeigegenauigkeit der
Instrumente übernimmt die Firma Motorbootvermietung-Hecker keine Gewähr.
5. Kaution
Die Kaution beträgt 1000,- € und dient der Deckung der Selbstbeteiligung im Schadensfall, sowie ggf. der
Wiederbeschaffung von nicht zurückgegebenem Inventar.
6. BEI HAVARIEN UND UNFÄLLEN
Im Falle von Unfällen / Havarien kann der Mieter zu jeder Zeitden Vermieter informieren.Der Vermieter wird sich bemühen, schnellst möglich Hilfe und Unterstützung zu organisieren.Bei einer Fahrt-
Unterbrechung von weniger als 24 Stunden bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Eine vom Mieter verursachte Panne schließt jegliche Ersatzleistungsansprüche aus. Der Vermieter
behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung von Schäden am Boot einzubehalten. Bei einer nicht vom Mieter verursachten Panne, die eine Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur Folge hat,
erfolgt eine Erstattung der entgangenen Mietzeit. Entgangene Urlaubsfreuden, die aufgrund von Havarien oder Unfällen während der Mietzeit eintreten, berechtigen nicht zur Erstattung des Mietpreises
oder anderer Entschädigungen, unabhängig von der Ursache.
7. Haustiere
Haustiere sind nur nach Absprache erlaubt.
8. Rücknahme des Bootes
Der Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) derRücknahme ist mit dem Vermieter abzusprechen.
Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtung vor. Er ist berechtigt, jeden festgestellte Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen.
Werden Schäden, auch nach Rücknahme des Fahrzeugs, festgestellt, so verlängert sich die Mietzeit um die Dauer der Reparatur, wenn vom Vermieter nachgewiesen ist, dass die Schäden vom Mieter
zu verantworten sind. Die Kosten der Instandsetzung gehen zu Lasten des Mieters. Zum Schaden gehört auch der Mietausfall, es gelten hierbei die jeweils gültigen Höchstsätze als vereinbart.
Eventuelle Schadensansprüche des Nachmieters gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.
9. Führerschein
Der Mieter muss im Besitz eines für das jeweilige Revier gültigen amtlichen Sportbootsführerscheins sein.
10. Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungvorschriften sowie Maut
Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtungder anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter haftet darüber hinaus unbeschränkt für
sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er verursachen. Der Mieter stellt Motorbootvermietung-
Hecker von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, sowie von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die
Behörden oder sonstige Stellen anlässlich von Verstöße von Motorbootvermietung-Hecker erheben.
11.Speicherung und Weitergabe von Personendaten
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters/ Fahrers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes.
Der Vermieter darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete
Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen
oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden oder
deren Bevollmächtigten für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher
Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. Verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u. ä.
12. Benutzung von Wassersportartikeln Wakeboard, Wasserski, etc.
Der Mieter hat bei der Benutzung von Wassersportgeräten (Wakeboard, Wasserski, Tubes, Bobs, etc.) die lokalen Regelungen seiner Fahrregion zu befolgen.
Bei Nichteinhaltung hat er sich dafür in vollem Maße zu verantworten. Eine Haftung bei Personenschäden durch die Benutzung von Wassersportartikeln
(insbesondere Tubes und Banane) wird von Motorbootvermietung-Hecker nicht übernommen. Die
Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
13. Endreinigung
Am Ende Ihrer Bootstour muss das Schiff in einem ordentlichen Zustand abgeliefert werden.
14.Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag über das Motorboot wird der Gerichtsstand in Paderborn vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
oder der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Mieter nach Vertragschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleich gestellten Person ist.
15. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen
unberührt. An die Stelle der Unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechen für den Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist. Erfüllungsort ist Sitz des Vermieters.
Änderungen der allgemeinen Vermietbedingungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform beider Parteien.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift die Miet-AGB’s erhalten, gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Ort, Datum:
Unterschrift, Stempel Mieter:
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